Reetdach

Die Reet- oder Rohrdachdeckerei ist ein eigener Geschäftszweig, so dass es im norddeutschen Raum spezielle Reetdachdecker gibt, die ausschließlich diese Dächer erstellen und reparieren.

Reetdach

Reet (auch: Reeth, Ried, Rohr u.ä) bezeichnet das an Ufern oder auf sumpfigem Gelände wachsende Schilfrohr, das vielerorts in getrocknetem Zustand zur Dacheindeckung verwendet wird. (aus: Wikipedia)

In einigen Orten, wie z.B. Kampen auf Sylt gibt es Satzungen, die die ausschließliche Verwendung von Reet, also die so genannte “Weichbedachung” vorschreiben.

:::

Reetdach-Regeln für List

Als Beispiel für die Reetdach-Vorschriften ein Zitat aus der “Satzung der Gemeinde List auf Sylt über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze des Ortsbildes der Gemeinde List auf Sylt.

§ 6 Dächer

(1) Hartdächer sind als Satteldach, Walmdach oder Krüppelwalmdach mit symmetrischen Neigungswinkeln von 30 - 55 Grad zugelassen. Walm- und Krüppelwalmdachfenster sind in einer Dachneigung von mindestens 55 Grad herzustellen. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie Lager- und Betriebshallen.

(2) Bei Reetdächern sind Walm- oder Krüppelwalmdach mit einer symmetrischen Hauptdachneigung von mindestens 45 Grad und einer Walmdachneigung von mindestens 55 Grad vorgeschrieben.

(3) Dachgauben sind nur in einer Größenordnung bis 2,75 m pro Gaube zulässig (Gemessen von den Innenkanten der Dacheindeckung). Dachaufbauten müssen untereinander 2 m und von seitlichen Dachkanten einen Abstand von mindestens 1 m einhalten.

(4) Dachgauben oberhalb der Kehlbalkenlage sind, mit Ausnahme von Ochsenaugen nach § 5 Abs. 3, unzulässig.

(5) Der Dachüberstand einschl. Dacheindeckung muss bei einem Hartdach mindestens 0,30 m und höchstens 0,80 m betragen. Bei Gebäuden mit Reeteindeckung darf der Dachüberstand von 0,80 m einschl. Dacheindeckung nicht überschritten werden.

(6) Dächer im Sinne von Abs. 1 Satz 1 sind einheitlich in Material und Farbe auszuführen.

Text: Bekanntmachung des Amtes Landschaft Sylt für die Gemeinde List auf Sylt vom 20.10.2005

:::

Fotografiert zu werden bei ihrer Arbeit erlaubten uns die freundlichen Mitarbeiter von:

Finke-Reetdach.de
HANS-O. FINKE
REETDACHDECKEREI
ALTE DORFSTRASSE 14
25999 KAMPEN
Telefon 04651 41390
Telefax 04651 45695
http://www.finke-reetdach.de

:::

0 Antworten zu “Reetdach”


Kommentare sind momentan geschlossen.